• 24/7 Notdienst +49 9171 970-20

BAFA-FÖRDERUNG

Die Förderung von Klima- und Kälteanlagen trägt zur Erreichung der Klimaziele bei.

Investieren Sie in energieeffiziente Kälte- und Klimatechnik / Stand: Juli 2026

Sie planen eine neue Kälte- oder Klimaanlage, möchten eine bestehende Anlage modernisieren oder die vorhandene Technik energieeffizienter betreiben? Für bestimmte gewerbliche und öffentliche Vorhaben können Fördermöglichkeiten im Rahmen der aktuellen Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – bestehen.

Welche Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind und welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt von der geplanten Anlage, dem eingesetzten Kältemittel, der Leistung und der konkreten Nutzung ab. KAT Kälte-Aktiv Team GmbH unterstützt Sie bei der technischen Prüfung, Konzeption und fachgerechten Umsetzung Ihres Projekts.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Das BAFA fördert unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen. Im Mittelpunkt stehen Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie technische Komponenten, die den Energieverbrauch und die klimarelevanten Emissionen reduzieren können.

Grundsätzlich können unter anderem folgende Vorhaben in Betracht kommen:

  • Installation stationärer Kälte- und Klimaanlagen
  • Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen
  • Rückkühlsysteme und Trockenkühler
  • stationäre Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
  • Nachrüstung von Vor- und Freikühlsystemen
  • thermische Speicher sowie Luft- und Rückkühler
  • Komponenten zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung
  • Steuerungs- und Regelungstechnik für einen effizienteren Anlagenbetrieb
  • Einbindung erneuerbarer Energien
  • Effizienz-Umrüstung bestimmter kleiner bestehender Kompressionskälte- oder Klimaanlagen

Split- und Multisplit-Klimageräte sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllt und geeignete nicht-halogenierte Kältemittel eingesetzt werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an gewerbliche und institutionelle Betreiber. Antragsberechtigt können unter anderem Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Einrichtungen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen sein.

Privatpersonen sind im Rahmen dieses speziellen Förderprogramms für Kälte- und Klimaanlagen nicht antragsberechtigt. Für privat oder überwiegend zur Raumheizung genutzte Anlagen können gegebenenfalls andere Förderprogramme relevant sein.

Erst prüfen, dann beauftragen

Eine frühzeitige Prüfung ist besonders wichtig: Der Förderantrag wird elektronisch beim BAFA gestellt. Mit der Ausführung beziehungsweise der verbindlichen Auftragsvergabe darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Eine verfrühte Bestellung oder Beauftragung kann die Förderung gefährden.

Bei größeren Kompressionskälte- oder Kompressionsklimaanlagen kann zusätzlich ein BAFA-EffizienzCheck erforderlich sein. Auch technische Berechnungen, Anlagenschemata und weitere Nachweise können Bestandteil des Antrags- und Verwendungsnachweisverfahrens sein.

KAT begleitet Ihr technisches Vorhaben

Kältetechnik, Klimatechnik und Lüftungsanlagen gehören zu den Kernkompetenzen der KAT Kälte-Aktiv Team GmbH. Wir unterstützen gewerbliche, industrielle und institutionelle Kunden bei der Planung und Realisierung moderner Anlagenlösungen, zum Beispiel in den Bereichen:

  • Industriekälte und Kaltwassersysteme
  • Kühl- und Gefrieranlagen
  • CO₂-Kälteanlagen
  • Klima- und VRF-Systeme
  • Wärmepumpen und Abwärmenutzung
  • Lüftungs- und Reinlufttechnik
  • Verbundanlagen und Wärmerückgewinnung

Unsere Fachkräfte und Mechatroniker für Kältetechnik prüfen die technischen Anforderungen Ihres Projekts, entwickeln eine geeignete Anlagenlösung und stellen die für die technische Bewertung erforderlichen Informationen zusammen.

Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen lassen

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Anlage bestellen oder einen Ausführungsauftrag vergeben. Gemeinsam betrachten wir die Ausgangssituation, die geplante Nutzung und die technischen Rahmenbedingungen Ihres Projekts.

Machen Sie sich und Ihr Gewerbe fit für eine klimafreundliche Zukunft und lassen Sie sich noch heute beraten. Wir informieren Sie gern in einem persönlichen Gespräch: +49 9171 970 20

BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Das BAFA fördert unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen in energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Ziel ist es, den Energieverbrauch und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt können unter anderem sein:

  • Unternehmen und Gewerbebetriebe
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Schulen, Hochschulen und Krankenhäuser
  • gemeinnützige und kirchliche Organisationen

Privatpersonen sind im Rahmen dieser Kälte-Klima-Förderung nicht antragsberechtigt.

Was kann gefördert werden?

Je nach Vorhaben können beispielsweise folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

  • neue stationäre Kälte- und Klimaanlagen
  • Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen
  • Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
  • Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Vor- und Freikühlsysteme
  • thermische Speicher
  • energieeffiziente Steuerungs- und Regelungstechnik
  • bestimmte Effizienz-Umrüstungen bestehender Anlagen

Auch Split- und Multisplitanlagen können unter bestimmten technischen Voraussetzungen förderfähig sein. Entscheidend sind unter anderem das eingesetzte Kältemittel, die Anlagenleistung und der konkrete Verwendungszweck.

Wichtig: Antrag vor Auftragsvergabe

Der Förderantrag muss grundsätzlich gestellt und bewilligt werden, bevor ein verbindlicher Liefer- oder Ausführungsauftrag vergeben wird. Ein zu früher Vertragsabschluss kann die Förderung gefährden.

KAT unterstützt Sie bei der Planung

Die KAT Kälte-Aktiv Team GmbH unterstützt Sie bei der technischen Konzeption und Umsetzung Ihres Projekts. Gemeinsam prüfen wir, welche Anlagenlösung zu Ihrem Betrieb passt und ob das Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung in Betracht kommen kann.

Hinweis: Eine Förderung, Förderhöhe oder Bewilligung kann nicht garantiert werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen BAFA-Richtlinien, technischen Voraussetzungen und der Zuwendungsbescheid.

Links

Externer Link zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Maßgeblich sind die dort veröffentlichten aktuellen Richtlinien, Merkblätter und Antragsunterlagen.

Mit dem BAFA-EffizienzCheck kann geprüft werden, ob eine geplante Kälte- oder Klimaanlage den geforderten Mindestenergieeffizienzstandard erreicht. Bei bestimmten Anlagen ab 20 kW elektrischer Aufnahmeleistung ist das Ergebnisprotokoll Bestandteil des Förderantrags.

KAT makes earth a cooler place