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BAFA-FÖRDERUNG

Förderung von Klima- und Kälteanlagen tragen zur Erreichung der Klimaziele bei

Investieren Sie in Energieeffizienz und Klimaschutz

Sie möchten einzelne Möglichkeiten der Energieeffizienzförderung in Anspruch nehmen und sind nicht sicher, was für Sie in Frage kommt und wie sich das umsetzen lässt? Bei der Konzeption und Umsetzung dieser förderungswürdigen Maßnahmen für Ihr Gewerbe unterstützt Kat Kälte-Aktiv Team GmbH Sie gern!

Kältetechnik, Klimatechnik und Lüftungsanlagen sind unsere Spezialgebiete. Umweltbewusstsein und der Umgang mit modernsten Technologien gehören bei KAT Kälte-Aktiv Team GmbH eng zusammen – ganz gleich, ob es sich um innovative Kühltechnik für Firmen, gewerbliche Kunden oder industrielle Großnutzer handelt. Wir decken mit diesem Angebotsspektrum die komplette Palette moderner Kälteklimatechnik ab. Dazu zählen:

  • Industriekälteanlagen (Produktionssonderanlagen, Kaltwassersätze, Wärmepumpen)
  • Kühl- und Gefrieranlagen (Kühlhäuser, Kühlzellenbau, Kühltheken, Normal- und Tiefstkühlung)
  • CO2Kälteanlagen
  • Klimaanlagen und Klimageräte (VRF Anlagen, Multi-Split-Anlagen)
  • Lüftungsanlagen (Ab- und Zuluftanlagen jeder Art, Reinlufttechnik)
  • Verbundanlagen (Verbundkälte/Klimaanlagen, Wärmerückgewinnung)

Aber KAT Kälte-Aktiv Team GmbH rüstet nicht nur mit neuen Anlagen aus, auch Instandhaltung, Reparaturen von Klimaanlagen und Kälteanlagen, Service, Wartung und Montage zählen unserem Leistungsspektrum. Die große Bandbreite der Wartungsservices umfasst neben der Filterreinigung und Kühlzellenreinigung auch die Reinigung der Register und Wärmetauscher, Dichtheitsprüfungen von Klimageräten, Fernüberwachung von Klimaanlagen und schließlich Demontage und Entsorgung.

Die qualifizierte Beratung und fachgerechte Bearbeitung erfolgt bei KAT Kälte-Aktiv Team GmbH durch qualifizierte Facharbeiter und Mechatroniker für Kältetechnik, die regelmäßig zu den neuesten Techniken geschult werden. Machen Sie sich und Ihr Gewerbe fit für eine klimafreundliche Zukunft und lassen Sie sich noch heute beraten. Wir informieren Sie gern in einem persönlichen Gespräch: +49 9171 970 20

Klima- und Kälteanlagen

Ein Förderprogramm für gewerbliche Nutzer

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen  gefördert . Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Selbstverständlichkeit der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig und Privatpersonen nicht antragsberechtigt. Split- und Multisplit-Klimageräte können beim BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Förderbereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ als Wärmepumpen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese überwiegend zur Raumheizung eingesetzt werden – eine zusätzliche Klimatisierungsfunktion wird quasi „mitgefördert“.

BEG Update: Luft-Luft-Wärmepumpen wieder förderfähig

Luft-Luft-Wärmepumpen sind im Rahmen der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ wieder förderfähig – das verkündete der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) am 10.03.2023.
Im Februar 2023 wurde die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen aufgrund der unklaren Lage bei den Förder-Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, den hydraulischen Abgleich sowie den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 vorerst ausgesetzt. Nun hat sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem FGK über die unklar definierten Anforderungen einigen können und Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in das förderfähige Programm aufgenommen.
Was diese Änderungen konkret für Sie als Daikin Kunde bedeuten, haben wir nachfolgend zusammengefasst:
  • die Wiederaufnahme der förderfähigen Daikin VRV Systemen muss erneut vom BAFA geprüft werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diese Grund können wir aktuell nicht abschätzen, wann die Geräte im Antragsprozess wieder zur Verfügung stehen,
  • eingereichte Förderanträge für Daikin VRV Systeme können rückwirkend zum 01.01.2023 bewilligt werden, vorausgesetzt die neuen Mindestanforderungen werden erfüllt.

Zum Förderverfahren

Fördergegenstand

Gefördert werden

stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen , die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn

  • die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder
  • die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt WIRD, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.

sowie ergänzende Komponenten und Systeme sowie zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems verstärken.

Die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen  umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:

  • Flüssigkeitskühlsätze und, Direktverdampfungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme,
  • Kälteanlagen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einschl. Kühlmöbel wobei steckerfertige Kühlmöbel bis maximal 10 Meter (lfm) laufend gefördert werden,
  • Komponenten und Systeme wie Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler, Rückkühler, thermische Speicher sowie Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen,
  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) und Komponenten für den Freikühlbetrieb.

Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen sowie steckerfertige Verkaufskühlmöbel.

Förderrechner

Der  Förderrechner  berechnet die Höhe der möglichen Förderung auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie. Dazu sind Parameter und Werte in den Rechner einzugeben, die für die Höhe der Förderung maßgeblich sind, wie zum Beispiel Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie Art und Leistung der Komponenten einer Kälte- oder Klimaanlage. Bei der Bestimmung der Werte für die (Kälte-) Leistung sind die im  Merkblatt Fachtechnik Technische Auslegungsbedingungen für Kälteerzeuger und Wärmeübertrager zu beachten. Darüber hinaus kann die Höhe der Förderung für thermischen Speicher, für die Ausführungsplanung sowie für die Kombination einer Kälteanlage mit einem Regenerativenergiesystem ermittelt werden. Im letzten Schritt werden die Ergebnisse tabellarisch dargestellt. Die Ergebnisse sind unverbindlich.

Antragstellung

Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Anträge auf Förderung von Maßnahmen an einer Kälte- oder Klimaanlage können nur elektronisch über das vom BAFA bereitgestellte elektronische Formular  „Antrag auf Förderung von Kälte- und Klimaanlagen“ gestellt werden (https://fms.bafa.de/BafaFrame/kkx). Im Antragsformular werden kältetechnische Parameter wie Kälteleistung, Verdichter- und Verdampferleistung der Kälteerzeuger sowie von Komponenten und Speichern abgefragt, die von den Auslegungsbedingungen abhängen können. Die Auslegungsbedingungen, die für die Berechnung dieser Parameter zu legen sind, sowie die Fördervoraussetzungen können im  Merkblatt Fachtechnik  nachgelesen werden.

Mit dem Vorgang darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als vorläufiger Beginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzuordnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Der Antragsteller muss/kann seinen Antrag um Unterlagen oder Nachweise ergänzen, wie z. B .: 

  • Organigramm der Unternehmensgruppe des Antragstellers, sofern der Antragsteller ein verbundenes Unternehmen ist,
  • Abgeschlossener Contracting -Vertrag, sofern der Antragsteller ein Contractor ist,   
  • Unterschriebene Erklärung, 
  • Zuwendungsbescheide bzw. Förderzusagen anderer Zuwendungsgeber für die zu fördernde Kälte- oder Klimaanlage,  
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern der Antragsteller eine gemeinnützige Organisation ist,
  • Kälteleistungsberechnung,
  • Funktionsschema / Fließbild.

Nach Antragstellung ist das als PDF -Dokument zur Verfügung gestellte Formular „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des Antragstellers im „ Upload -Bereich “ hochzuladen. Ohne Vorlage des unterschriebenen Formulars „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ ist ein Antrag nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden. 

Authentifizierung über das Elster Organisationskonto oder das Nutzerkonto Bund

Juristische Personen sowie Organisationen (zB Unternehmen, Kommunen, Freiberufler) can sich bei Antragstellung über das ELSTER Organisationskonto (auch ELSTER Unternehmenskonto genannt) authentifizieren, natürliche Personen über das Nutzerkonto Bund (NKB)   . Die Nutzung ist kostenlos und freiwillig, bietet aber Vorteile. So entfällt für Antragsteller oder deren Bevollmächtigte, die sich über das ELSTER-Organisationskonto authentifizieren, das im vorherigen Absatz erwähnte Formular „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Gleiches gilt, wenn die Authentifikation über das Nutzerkonto Bund mit Personalausweis vorgenommen wird. Außerdem wird der Unternehmensname (bei NKB auch die dort hinterlegten persönlichen Daten wie Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und E-Mail-Adresse) automatisch und sicher in das Antragsformular übertragen.

Entscheidung über den Antrag/Zuwendungsbescheid

Falls sich aus den eingereichten Unterlagen keine Beweisgründe ergeben, erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Für die Reihenfolge IST der Eingang der vollständigen Anträge. Sobald dem Antragsteller der Zuwendungsbescheid zugegangen ist, darf mit dem begonnen werden, dh die Aufträge für Maßnahmen an der Kälte- und Klimaanlage vergeben werden. Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erbracht werden.    

Im Zuwendungsbescheid setzt das BAFA die Höhe der Förderung fest und teilt dem Antragsteller die einzuhaltenden Fristen (Abnahmefrist, Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises) sowie die Förderauflagen mit. Bei den Auflagen handelt es sich in der Regel um Effizienzmaßnahmen und Effizienzkomponenten, die an der Kälte- oder Klimaanlage durchgeführt oder verbaut sein müssen.

Verwendungsnachweis

Im Verwendungsnachweis weist der Antragsteller nach, dass er die Maßnahme wie bewilligt durchgeführt, die Fristen eingehalten und die Auflagen erfüllt hat. Der Verwendungsnachweis kann ausschließlich über das vom BAFA bereit gestellte Verwendungsnachweisportal eingereicht werden. Es fragt u.a. technische Parameter der installierten Kälte- oder Klimaanlage sowie deren Komponenten ab. Darüber hinaus müssen dem Verwendungsnachweis folgende Dokumente in elektronischer Form (pdf-Format) beigefügt werden:

  • Lieferungs- und Leistungsvertrag,
  • abgeschlossener Wartungsvertrag,
  • Rechnungen für die kältetechnischen Anlagenteile und Systeme,
  • Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild der Anlage,
  • Nachweis über den Einbau eines Elektroenergie-Messgeräts mit Angabe des Inbetriebnahmedatums (nur bei Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen ab 5 kW elektrischer Verdichterleistung, ab 15 kW elektrischer Verdichterleistung fernauslesbar),
  • Nachweis für den Einbau eines Kältemengenzählers (nur bei Flüssigkeitskühlsätzen und Sorptionsanlagen notwendig, ab 20 kW Kälteleistung, ab 50 kW Kälteleistung fernauslesbar).

Die technischen Parameter müssen vom jeweiligen Fachunternehmer (=Kälteanlagenbauer) bestätigt werden. Dazu erzeugt das Portal für jeden Fachunternehmer, der an der Installation der Kälte- oder Klimaanlage beteiligt war, eine separate Erklärung. Diese Erklärung bezieht sich auf genau sterben Komponenten der Kälte- oder Klimaanlage, sterben vom jeweiligen Fachunternehmer installiert wurden. Der Antragsteller bzw. sein Bevollmächtigter soll jedem Fachunternehmer(n) die betreffende Erklärung mit der Bitte zuleiten, diese auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln. Danach ist die gezeichnete Fachunternehmererklärung über den Upload -Bereich an das BAFA zu übermitteln.      

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises ohne weitere Benachrichtigung.